Satzung

Satzung des Vereins zur Förderung der Dichtung am Untermain e.V.
Name und Sitz
Vereinszweck
Gemeinnützigkeit
Geschäftsjahr/Beiträge
Mitgliedschaft
Organe
Vorstand
Mitgliederversammlung
Auflösung des Vereins
§ 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen “Verein zur Förderung der Dichtung am Untermain e.V.” im folgenden Verein genannt.Er hat seinen Sitz in Aschaffenburg.Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Obernburg am Main erfolgte am zweiten Juni 2005 unter der Nummer 888

  § 2 Vereinszweck Zweck des Vereins ist die Förderung der Dichtung am bayerischen Untermain. Die Bevölkerung der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg und der Stadt Aschaffenburg soll dazu angeregt werden, sich mit Literatur und Dichtung zu beschäftigen und selbst aktiv dichterisch tätig zu werden.Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Regelmäßige Lesungen der Mitglieder Regelmäßige Treffen zur Interpretation von literarischen Werken Herausgabe von Anthologien Veranstaltung von Gedichtwettbewerben in Zusammenarbeit mit den Medien (Printmedien und Hörfunk) Veranstaltung von sog. Poetry Slams  Ermutigung von Nicht-Mitgliedern zum Verfassen von literarischen Werken und zur Teilnahme an den Treffen des Vereins

    § 3 Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.Mittel des Vereines dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereines.Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind, oder durch unverhältnismäßg hohe Vergütungen begünstigt werden.

  § 4 Geschäftsjahr, Beiträge     Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er ist bis spätestens ersten April jeden Jahres zu entrichten.

  § 5 Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft kann jede natürliche Person und jede juristische Person schriftlich beantragen. Minderjährige benötigen das Einverständnis Ihrer gesetzlichen Vertreter.Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Eintritt wird mit der schriftlichen Aufnahmeerklärung des Vorstandes wirksam.Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied und ist nur unter Wahrung einer Frist von einem Monat zum Schluss des Kalenderjahres zulässig. Für die Fristwahrung ist der Zugang der Erklärung an ein Vorstandsmitglied maßgeblich.Der Ausschluss ist möglich, wenn das Mitglied in grober Weise gegen Vereinsinteressen verstoßen hat. Vor der Beschlussfassung ist das Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Eine daraufhin abgegebene schriftliche Erklärung ist unmittelbar vor der Abstimmung zu verlesen.

  § 6 Organe   Organe des Vereins sind der Vorstand die Mitgliederversammlung    

§ 7 Vorstand Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretendem Vorsitzenden, und dem Schatzmeister. Die Vorstandmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der alte Vorstand bleibt bis zur satzungsmäßigen Wahl eines neuen im Amt.Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens. Darüber hinaus ist er für alle Aufgaben zuständig, die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.Der Vorstand vertritt den Verein im Sinne von § 26 BGB. Der Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende, ist zusammen mit einem weiteren Vorstandmitglied vertretungsberechtigt.Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden einberufen; sie sind nicht öffentlich. Über die Vorstandssitzungen ist ein Protokoll anzufertigen.Der Schatzmeister verwaltet die Kasse des Vereins und fährt ordnungsgemäß Buch über alle Einnahmen und Ausgaben. Er hat der Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht zu erstatten.Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.